Elternzeit-Rechner
Sag, wer ab wann wie lange Elternzeit nimmt. Dann siehst du, bis wann sie beim Arbeitgeber angemeldet sein muss und ab wann der Kündigungsschutz gilt.
Elternzeit in Kürze
In der Elternzeit ruht dein Job, ohne Gehalt, bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Bis zu 24 Monate davon könnt ihr auch zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag nehmen. Jeder Elternteil hat den Anspruch, auch gleichzeitig. Geld gibt es in dieser Zeit über das Elterngeld, das ihr getrennt beantragt.
Anmelden
Bis zum 3. Geburtstag meldest du die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn an, danach 13 Wochen. Textform reicht, also eine E-Mail. Für die ersten zwei Jahre legst du dich dabei fest. Beginnt die Elternzeit mit der Geburt, zählt der errechnete Termin.
Kündigungsschutz und Urlaub
Ab der Anmeldung darf der Arbeitgeber nicht kündigen, aber frühestens 8 Wochen vor Beginn (nach dem 3. Geburtstag 14 Wochen), und während der ganzen Elternzeit nicht. Den Urlaub darf er je vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, nicht, wenn du bei ihm in Teilzeit arbeitest.
Häufige Fragen
Wann muss ich Elternzeit anmelden?
Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn, für die Zeit danach 13 Wochen. Beginnt sie mit der Geburt, rechnest du vom errechneten Termin.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Bis zum 3. Geburtstag des Kindes, bis zu 24 Monate davon auch später, bis zum 8. Geburtstag. Jeder Elternteil für sich.
Darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Ja, bis 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Monats. Bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig braucht es die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Ab wann gilt der Kündigungsschutz?
Ab der Anmeldung, aber frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (nach dem 3. Geburtstag 14 Wochen), und dann während der ganzen Elternzeit.
Ist Elternzeit dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Elternzeit meldest du beim Arbeitgeber an, Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldstelle. Beides kann zusammen laufen, muss aber nicht.
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