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Elterngeld und Steuerklasse

Fürs Elterngeld zählt die Steuerklasse im Bemessungszeitraum. Hier steht die Regel und ab wann eine Klasse gelten müsste, um zu zählen.

Ist das Kind schon da, nimm das Geburtsdatum.

Die Regel

Maßgeblich ist die Steuerklasse der letzten Gehaltsabrechnung im Bemessungszeitraum. Galt eine andere in mehr Monaten, zählt diese. Bei Gleichstand, also 6 zu 6, zählt die letzte. Eine neue Klasse zählt deshalb, wenn sie spätestens ab dem 7. der 12 Monate gilt.

Warum wir nichts empfehlen

Ein Wechsel der Steuerklasse wirkt auf Steuern, Unterhalt, Arbeitslosengeld und mehr. Das ist Steuerberatung, und die geben wir nicht. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberaterinnen helfen dabei.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse zählt fürs Elterngeld?

Die der letzten Abrechnung im Bemessungszeitraum, außer eine andere galt in mehr der 12 Monate. Bei Gleichstand zählt die letzte.

Bis wann müsste eine neue Klasse gelten?

Spätestens ab dem siebten der zwölf Monate des Bemessungszeitraums. Mit Mutterschutz verschiebt sich das nach vorn. Der Rechner zeigt das Datum für euren Termin.

Sollen wir die Steuerklasse wechseln?

Das können wir nicht beantworten. Die Folgen gehen weit über das Elterngeld hinaus. Fragt einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

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