Elterngeld-Reform 2027
Für Geburten ab November 2027 ist eine Reform im Gespräch. Hier steht, was im Entwurf steht – und was davon gilt: noch nichts.
Nicht beschlossenStand 24. Oktober 2026
Was ist passiert?
Im Juli 2026 wurde ein Entwurf bekannt, der das Elterngeld für Geburten ab November 2027 neu ordnen soll. Er ist in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Ein Gesetz gibt es nicht.
Geltendes BEEG und Entwurf
| Was | Geltendes BEEG | Entwurf (nicht beschlossen) |
|---|---|---|
| Monatsbeträge Basiselterngeld | 12 + 2 Partnermonate | 12, davon je 3 fest für jeden Elternteil, 6 frei |
| Mindestbetrag | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 1.900 € |
| Einkommensgrenze (zu versteuern) | 175.000 € | 175.000 € |
| Partnerschaftsbonus | 2 bis 4 Monate | entfällt |
Zahlen des Entwurfs laut den Quellen unten. Sie können sich bis zu einem Beschluss noch ändern.
Quellen
- Haufe, 17. Juli 2026
- familienservice.de, 12. August 2026
- buerger-geld.org, 7. Oktober 2026
Unser Stand: Entwurf Juli 2026, Ressortabstimmung; Stand 06.10.2026 nicht beschlossen.
Wir rechnen nicht damit
Storchplan rechnet für alle Geburten nach dem geltenden BEEG. Liegt der Termin nach dem geplanten Stichtag, zeigen wir einen Hinweis. Wird die Reform beschlossen, rechnen wir sie nach und sagen es hier.
Was heißt das für euch?
Plant nach dem, was gilt. Wer im Herbst 2027 ein Kind erwartet, schaut hier oder bei der Elterngeldstelle nach dem aktuellen Stand.
Häufige Fragen
Ist die Elterngeld-Reform beschlossen?
Nein. Stand heute gibt es nur einen Entwurf. Es gilt das BEEG in der Fassung vom 22.12.2025.
Ab wann soll die Reform gelten?
Laut Entwurf für Geburten ab November 2027. Das kann sich ändern.
Fällt der Partnerschaftsbonus weg?
Im Entwurf ja. Beschlossen ist das nicht.