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Elterngeld für Beamte

Beamtinnen und Beamte bekommen Elterngeld wie Angestellte. Weil vom Bezug keine Sozialabgaben abgehen, ist ihr Elterngeld-Netto bei gleichem Brutto meist höher. Rechne hier mit deinen Bezügen.

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Ist das Kind schon da, nimm das Geburtsdatum.

Was abgezogen wird

Vom Bruttobezug zieht die Elterngeldstelle Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab, aber keine Pauschalen für Sozialabgaben: Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Darum ist das Elterngeld-Netto höher als bei Angestellten mit gleichem Brutto.

Mutterschutz bei Beamtinnen

Beamtinnen bekommen im Mutterschutz ihre Bezüge weiter, nach den Regeln ihres Dienstherrn. Die Bezüge nach der Geburt werden aufs Elterngeld angerechnet, und diese Lebensmonate zählen als Basis-Monate der Mutter.

Elternzeit für Beamte

Die Elternzeit von Beamtinnen und Beamten regelt nicht das BEEG, sondern das Beamtenrecht von Bund oder Land. Elterngeld beantragst du trotzdem bei der Elterngeldstelle. Die Einkommensgrenze gilt auch für Beamte.

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekommen Beamte?

65 bis 100 % des Elterngeld-Nettos aus den Bezügen vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat.

Werden bei Beamten Sozialabgaben abgezogen?

Nein. Das Elterngeld-Netto entsteht aus dem Brutto minus 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den Steuern, ohne Pauschalen für Sozialabgaben.

Gilt die Elternzeit nach dem BEEG für Beamte?

Nein, für Beamte gilt das Beamtenrecht von Bund oder Land. Das Elterngeld selbst kommt aber nach dem BEEG.

Gilt die Einkommensgrenze auch für Beamte?

Ja: Über 175.000 € zu versteuerndem Einkommen im Jahr vor der Geburt gibt es kein Elterngeld, bei Paaren zusammengerechnet.

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