Einkommensgrenze beim Elterngeld
Liegt euer zu versteuerndes Einkommen über 175.000 €, gibt es kein Elterngeld. Bei Paaren zählt die Summe beider, und zwar aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Prüf es hier mit eurem Steuerbescheid.
Welche Zahl zählt?
Das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid, nicht das Brutto und nicht das Netto. Nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen liegt es meist deutlich unter dem Jahresbrutto.
Welches Jahr?
Der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt, also das Kalenderjahr davor. Für ein Kind, das 2027 geboren wird, zählt 2026.
Paare und Alleinerziehende
Paare zählen ihr zu versteuerndes Einkommen zusammen, auch ohne Trauschein. Wer allein erzieht, zählt nur das eigene. Die Grenze von 175.000 € gilt für Geburten ab dem 1. April 2025.
Unter der Grenze
Dann rechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld wie immer aus dem Einkommen der 12 Monate vor der Geburt. Wie viel das ist, zeigt der Elterngeldrechner oder die Elterngeld-Tabelle.
Häufige Fragen
Ist die Grenze brutto oder netto?
Weder noch: Es zählt das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Bei Angestellten liegt es meist deutlich unter dem Jahresbrutto.
Welches Jahr zählt für die Einkommensgrenze?
Das Kalenderjahr vor der Geburt. Für Geburten 2027 also 2026.
Gilt die Grenze für jeden Elternteil einzeln?
Nein. Bei Paaren zählt die Summe beider. Nur wer allein erzieht, wird allein betrachtet.
Was ist, wenn der Steuerbescheid noch fehlt?
Dann bewilligt die Elterngeldstelle unter Vorbehalt und prüft später mit dem Bescheid. Liegt das Einkommen dann über der Grenze, fordert sie das Elterngeld zurück.
Ändert die Reform 2027 die Grenze?
Nach dem Entwurf bleibt sie bei 175.000 €. Beschlossen ist die Reform nicht.
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