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Unterhaltsvorschuss-Rechner

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt ein. Gib den Geburtstag deines Kindes ein, dann siehst du, wie viel es gibt und wie lange.

Schritt 1 von 3

Wie viel?

2026 gibt es bis 5 Jahre 227 €, von 6 bis 11 Jahren 299 € und von 12 bis 17 Jahren 394 € im Monat. Das ist der Mindestunterhalt minus Kindergeld. Zahlt der andere Elternteil etwas, geht das ab.

Wie lange?

Bis zum 12. Geburtstag ohne weitere Bedingung und ohne Höchstdauer. Von 12 bis 18 nur, wenn dein Kind kein Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommt, es mit dem Unterhaltsvorschuss keins mehr braucht oder du mindestens 600 € Einkommen hast. Die höhere Altersstufe gilt ab dem Monat, in dem dein Kind 6 bzw. 12 wird.

Im Gespräch: nur noch bis 16

Familienministerin Prien hat vorgeschlagen, den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen. Beschlossen ist nichts (Stand Oktober 2026). Der Rechner rechnet mit dem geltenden Gesetz, also bis 18.

Neuer Partner, Heirat, Zusammenleben

Ein neuer Partner ohne Trauschein ändert nichts. Heiratest du und lebt ihr zusammen, endet der Unterhaltsvorschuss. Lebst du wieder mit dem anderen Elternteil zusammen, gibt es keinen.

Antrag, Elterngeld und Kindergeld

Den Antrag stellst du beim Jugendamt, rückwirkend gibt es höchstens den Vormonat. Was beim Elterngeld für dich gilt, zeigt Elterngeld für Alleinerziehende, das Kindergeld der Kindergeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

227 € bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17 Jahren im Monat, wenn der andere Elternteil nichts zahlt.

Wie lange gibt es Unterhaltsvorschuss?

Bis zum 18. Geburtstag, ab 12 nur unter Bedingungen. Eine Höchstdauer gibt es nicht. Vorgeschlagen ist, ihn nur noch bis 16 zu zahlen, beschlossen ist das nicht.

Wird Unterhalt angerechnet?

Ja. Was der andere Elternteil im Monat zahlt, geht vom Unterhaltsvorschuss ab, ebenso eine Halbwaisenrente.

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss mit neuem Partner?

Ja, solange ihr nicht verheiratet seid. Erst wenn du heiratest und ihr zusammenlebt, endet er.

Muss der andere Elternteil das Geld zurückzahlen?

Ja, soweit er zahlen kann. Das Jugendamt holt sich den Unterhaltsvorschuss bei ihm zurück.

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