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Elterngeld in Bayern

Elterngeld ist in ganz Deutschland gleich hoch. Anders ist in Bayern, wo und wie du es beantragst. Oben steht beides auf einen Blick, darunter rechnest du aus, wie viel es gibt.

Bayern auf einen Blick

Auf Papier
Antrag zum Ausdrucken beim ZBFS; beide Eltern unterschreiben
Geld vom Land
Für Geburten ab 2025 keine allgemeine Geldleistung mehr: kein Familiengeld, kein Krippengeld, kein Kinderstartgeld
Schritt 1 von 8

Ist das Kind schon da, nimm das Geburtsdatum.

Wie viel Elterngeld in Bayern?

Genauso viel wie überall: 65 bis 100 % des Elterngeld-Nettos vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat, dazu gegebenenfalls Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Das regelt das Bundeselterngeldgesetz, nicht das Land. Wie viel es bei euch ist, rechnet der Rechner oben aus, einen Überblick gibt die Elterngeld-Tabelle.

Wo beantragen?

In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig, mit einer Regionalstelle in jedem Regierungsbezirk. Maßgeblich ist, wo dein Kind wohnt, wenn du den Antrag stellst. Die passende Stelle findest du mit dem Zuständigkeitsfinder des ZBFS. Fristwahrend abgeben kannst du den Antrag auch bei deiner Gemeinde.

Online beantragen

Der Online-Antrag läuft über elterngeld.bayern.de, ein eigenes Verfahren des ZBFS, nicht über mein-elterngeldantrag.de. Mit einem Konto kannst du schon bis zu 6 Monate vor dem Termin ausfüllen, Unterlagen hochladen und laut ZBFS auch digital unterschreiben; absenden geht erst nach der Geburt. Ohne Konto druckst du den Antrag aus, und beide Eltern unterschreiben.

Familiengeld, Krippengeld, Kinderstartgeld

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, gibt es in Bayern kein Familiengeld und kein Krippengeld mehr. Das geplante Kinderstartgeld von 3.000 € hat der Landtag im November 2025 nicht eingeführt. Neben dem Elterngeld gibt es vom Land also keine allgemeine Geldleistung zur Geburt. In Notlagen hilft die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, beantragt über eine Schwangerenberatungsstelle vor der Geburt.

Frist und Unterlagen

Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nur für die 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Den letzten Tag und eine Liste zum Abhaken zeigt Elterngeld beantragen, wie ihr die Monate aufteilt, die Aufteilung.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Elterngeld in Bayern?

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Welche Regionalstelle zuständig ist, hängt davon ab, wo dein Kind wohnt.

Kann ich Elterngeld in Bayern online beantragen?

Ja, über elterngeld.bayern.de. Mit einem kostenlosen Konto kannst du den Antrag digital unterschreiben, ohne Konto druckst du ihn aus.

Gibt es in Bayern noch Familiengeld?

Nur für Kinder, die vor 2025 geboren sind. Für Geburten ab dem 1. Januar 2025 gibt es weder Familiengeld noch Krippengeld, und das Kinderstartgeld wurde nicht eingeführt.

Ist das Elterngeld in Bayern höher?

Nein. Die Höhe regelt das Bundesgesetz, sie ist in allen Ländern gleich.

Wie lange dauert die Bearbeitung in Bayern?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Stell den Antrag bald nach der Geburt, dann kommt das Geld so früh wie möglich.

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