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Elterngeld in Sachsen

Elterngeld ist in ganz Deutschland gleich hoch. In Sachsen beantragst du es bei deinem Landkreis oder deiner kreisfreien Stadt. Oben steht, wie das geht, darunter rechnest du aus, wie viel es gibt.

Sachsen auf einen Blick

Auf Papier
Formular über amt24
Schritt 1 von 8

Ist das Kind schon da, nimm das Geburtsdatum.

Wie viel Elterngeld in Sachsen?

Genauso viel wie überall: 65 bis 100 % des Elterngeld-Nettos vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € Basiselterngeld im Monat, dazu gegebenenfalls Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. Das regelt das Bundeselterngeldgesetz, nicht das Land. Wie viel es bei euch ist, rechnet der Rechner oben aus, einen Überblick gibt die Elterngeld-Tabelle.

Wo beantragen?

In Sachsen bearbeiten die Landkreise und die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig den Antrag. Zuständig ist die Stelle dort, wo du wohnst; auf amt24 gibst du Ort oder Postleitzahl ein.

Online beantragen

Sachsen hat ein eigenes Online-Verfahren, nicht mein-elterngeldantrag.de. Mit einem kostenlosen Konto lädst du Nachweise hoch und kannst elektronisch unterschreiben. Auf Papier geht es über das Formular auf amt24.

Landeserziehungsgeld

Sachsen zahlt als einziges Land noch ein Landeserziehungsgeld: 150 € für das erste, 200 € für das zweite und 300 € ab dem dritten Kind im Monat, im 2. oder 3. Lebensjahr nach dem Basiselterngeld. Voraussetzung: kein staatlich geförderter Kita- oder Tagespflegeplatz und höchstens 30 Wochenstunden Arbeit. Gezahlt wird je nach Kinderzahl 5 bis 7 Monate, in bestimmten Fällen im 3. Lebensjahr 9 oder 12 Monate. Bis zum zweiten Kind hängt es vom Einkommen ab.

Frist und Unterlagen

Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nur für die 3 Lebensmonate vor dem Lebensmonat, in dem der Antrag eingeht. Den letzten Tag und eine Liste zum Abhaken zeigt Elterngeld beantragen, wie ihr die Monate aufteilt, die Aufteilung.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Elterngeld in Sachsen?

Die Elterngeldstelle deines Landkreises oder der Stadt Chemnitz, Dresden oder Leipzig.

Kann ich Elterngeld in Sachsen online beantragen?

Ja, über das eigene Verfahren des Landes, mit Upload und elektronischer Unterschrift.

Gibt es in Sachsen noch Landeserziehungsgeld?

Ja: 150 bis 300 € im Monat für 5 bis 12 Monate im 2. oder 3. Lebensjahr, wenn das Kind keinen staatlich geförderten Kita- oder Tagespflegeplatz hat. Bis zum zweiten Kind hängt es vom Einkommen ab.

Gibt es in Sachsen Geld bei Mehrlingen?

Ab Drillingen gibt es über die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten einmalig 1.200 € je Kind, ohne Rechtsanspruch.

Ist das Elterngeld in Sachsen höher?

Nein. Die Höhe regelt das Bundesgesetz, sie ist in allen Ländern gleich.

Elterngeld in anderen Ländern

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